Die Protestaktion vor der Credit Suisse im 2019 hat weltweite Schlagzeilen gemacht. Nun tragen die Aktivist:innen den Fall nach Strassburg an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hilf mit!

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Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

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Fossil banks too big to stay

Am frühen Morgen des 8. Juli 2019 blockierten hunderte Menschen die Zugänge zum Hauptsitz der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz und zum Hauptsitz der UBS in der Basler Aeschenvorstadt. Das Collective Climate Justice wählte diese Orte, weil die beiden Grossbanken Hauptakteurinnen des Schweizer Finanzplatzes sind und waren und damit die Klimaerhitzung wesentlich mitverantworten. Der Schweizer Finanzplatz verursacht mit seinen globalen Investitionen in fossile Brennstoffe das Zwanzigfache der Schweizer Inlandemissionen. Mit der Protestaktion forderten damals wie heute unzählige Menschen: Den Investorinnen der Klimakatastrophe den Geldhahn zudrehen! Doch statt mit einem raschen Ausstieg aus fossilen Energien antworteten Grossbanken und Staat mit beispielsloser Repression. Während der Räumung nahm die Polizei rund 100 Aktivist*innen für bis zu 48 Stunden fest, nahm ihnen DNA Proben ab und klagte sie an wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Nötigung.

Nächste Station Strassburg: Beschwerde beim EGMR

Während in Basel die angeklagten Aktivistinnen bereits in erster Instanz freigesprochen wurden hielt in Zürich sowohl das Bezirksgericht wie auch das Obergericht an den Schuldsprüchen wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung fest. Dies ohne das es genötigte Personen benennen konnte und ohne dass sie die Aktivistinnen jemals ausserhalb von öffentlich zugänglichem Grund aufgehalten hätten.

Diesen Frühsommer veröffentlichte nun das Bundesgericht seinen Entscheid zur Aktion. Es hob für die 6 Aktivist*innen die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf, hielt jedoch an der Verurteilung wegen Nötigung fest.

Wir haben dort protestiert, wo die Verantwortung liegt. Dass wir trotz Freispruch beim Hausfriedensbruch weiterhin verurteilt werden, zeigt, wie eng der Raum für wirksamen Protest in der Schweiz geworden ist. Es braucht eine Rechtssprechung, die die diejenigen schützt, die für unsere Lebensgrundlagen einstehen – und jene zur Verantwortung zieht, die sie aus Profitinteresse zerstören.

Denn gerade in Zeiten multipler Krisen ist das Recht auf Protest besonders wichtig für resiliente Gesellschaften. Die Schweiz erlaubt Finanzinstituten weiterhin in fossile Brennstoffe zu investieren und wird gleichzeitig wiederholt vom UNO-Sonderberichterstatter kritisiert für ihren Umgang mit Klimaaktivist*innen. Das kann nicht sein! Deshalb werden wir die #BankenProzesse weiterziehen und eine Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einreichen.

Nächster Halt Strassburg: Für Klima & Gerechtigkeit #protecttheprotest

Protect the protest: Zusammen für Klima & Gerechtigkeit!

Solche Prozesse brauchen neben viel Durchhaltevermögen und Zeit auch einiges an finanzieller Unterstützung. Deine Unterstützung hilft dabei:

  • Anwaltskosten zu zahlen, damit unsere Aktivistinnen gut verteidigt werden, die Beschwerde überzeugend formuliert wird und unsere Argumentation für die Richterinnen verständlich ist.

  • Ein Gutachten eines renomierten Strafrechtsprofessors zu finanzieren um die Wichtigkeit unseres Falles hervor zu heben.

  • Eine Tanzperformance vor dem EGMR am Earth day zu organisieren um die trockene Realität eines Gerichtsprozesses auch für die Herzen der Klimagerechtigkeitsbewegung erfühlbar zu machen.

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